Historisches



Die Morgartenschlacht vom 15. November 1315

Von der Urkunde zum Schauplatz der Geschichte

Ältester Schlachtbericht aus dem Jahre 1342

Beziehung zwischen Schwyz und Zug im 14. und 15. Jahrhundert

Schwyz vom späten Mittelalter bis 1798



Die Morgartenschlacht vom 15. November 1315

Die Morgartenschlacht ist im Zeichen der Entstehung der urschweizerischen Eidgenossenschaft und der Auseinadersetzung zwischen grossen Adelshäusern, vorab dem Hause Habsburg-Österreich und verschiedenen regionalen Grundherren, auf dem Gebiet der späteren Schweiz zu sehen. Der Überfall der Schwyzer auf das unter habsburgischem Schutz stehende Kloster Einsiedeln in der Dreikönigsnacht 1314 und ihre Parteinahme für König Ludwig den Bayern und gegen König Ludwig den Schönen von Österreich nach der Doppelwahl vom Herbst 1314 haben zum Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzung beigetragen.

Das Land Schwyz wurde im Raum Arth, in Brunnen und auf der Altmatt durch Letzirinnen (Befestigungen) geschützt. Die Anstrengung der Schwyzer waren bedeutend genug, um eine unsichere Lage und lokale Kämpfe im Vorfeld der Morgartenschlacht anzunehmen. Das Gelände am Morgarten selbst war stark und brauchte vorerst nicht befestigt zu werden. Der Letziturm wurde nach 1315 errichtet.

Das habsburgerische Heer besammelte sich in Zug und setzte sich am frühen Morgen des 15. November 1315 gegen Ägeri und Sattel in Marsch. Das Ziel der Operationen kann neben dem Talkessel von Schwyz auch das zwischen den Schwyzern und Einsiedeln umstrittene Gebiet der Altmatt und Einsiedeln selbst gewesen sein. Die Schwyzer waren über die Route des österreichischen Heeres unterrichtet; die Pfeilbotschaft eines Ritters von Hünenberg oder die Warnungen des den Schwyzern günstig gesinnten Grafen von Toggenburg entbehren durchaus nicht historischer Plausibilität.

An den Abghängen der Finsternfluh und Figelnfluh und zu beiden Seiten des Weges nach Schafstetten erwarteten rund 1500 Schwyzer und Verbündete die 3000-5000 Österreicher, davon vielleicht ein Drittel Berittene. Der Hinterhaltskampf muss kurz und brutal gewesen sein. Mit grossen Handsteinen und ihren Halbarten überraschten die Schwyzer die im engen Gelände benachteiligten Ritter und liessen ihnen kaum Raum zur Gegenwehr. Der Flucht der schwer dezimierten Ritterschar folgte wohl rasch jene des noch weit hinten am Ägerisee aufmarschierenden Fussvolkes der habsburgischen Landstädte und Ämter.

Nach der Schlacht beschlossen die Schwyzer laut der Chronik des Johannes von Winterthur, an jenem Tage zum Dank für den von Gott erhaltenen Sieg einen feierlichen Fest- und Feiertag für immer zu begehen. Der Krieg war mit der Schlacht noch lange nicht vorbei. Erst 1318 wurde ein Waffenstillstand geschlossen und in den Folgejahren mehrmals erneuert. Der Sieg am Morgarten aber gab Anlass für den Bund zu Brunnen vom 9. Dezember 1315 und schmiedete die drei Länder am See enger zusammen. Die Urschweizer Eidgenossenschaft war gefestigt und konnte ihr weiteres Schicksal an die Hand nehmen.


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Von der Urkunde zum Schauplatz der Geschichte

Von der Urkunde...

Besuch im Bundesbriefmuseum Schwyz

  • Der Bundesbrief von 1291 und der Morgartenbrief von 1315 sind als Originaldokumente im Bundesbriefmuseum ausgestellt.
  • Das Diorama der Schlacht am Morgarten: Die rund 300 Zinnfiguren - Ritter, städtisches Fussvolk und Eidgenossen - lassen die Schlacht am Morgarten vom 15. November 1315 auferstehen. (Zeitaufwand ca. 1/2 Std.)
  • Das eindrückliche Wandbild von Ferdinand Wagner zur Schlacht am Morgarten am Rathaus Schwyz prägte die Anschauung der Schlacht für Generationen. (Zeitaufwand ca. 1/4 Std.)

... zum Schauplatz der Geschichte

Das historische Schlachtgelände am Morgarten: ein Geschichtserlebnis besonderer Art

  • Ausstellung und Tonbildschau zur Schlacht von 1315 um Morgartenhaus
  • Besichtigung der Schlachtkapelle, des Letziturms von 1322, des Morgartendenkmal auf Zuger Boden, des Wagnereigebäude mit dem oberschlächtigen Wasserrad
  • Verpflegung, Wanderroute etc. siehe Morgarten-Prospekt (Zeitaufwand ca. 1 - 2 Std.)

Eintritt ins Bundesbriefmuseum und Morgartenhaus (ohne Führung) für Schulklassen gratis.

Auf Wunsch (gegen Voranmeldung) reservieren wir für Sie auch allgemeine oder themenspezifische Führung (z.B. Thema Morgarten). Preis Fr. 90.-, Schulklassen Fr. 50.-

Literaturlisten, weiterführende Unterlagen zur Schlacht am Morgarten und eine ausführliche Schuldokumentation "Bundesbriefmuseum" für Lehrer sind erhältlich am Museumsschalter oder unter nachstehender Adresse Bundesbriefmuseum.

Informationen / Führung

Bundesbriefmuseum Schwyz, Bahnhofstrasse 20, 6430 Schwyz
Tel. 041 819 20 64 - Fax 041 819 20 89
E-mail: bbm.jd@sz.ch - www.museenschwyz.ch


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Ältester Schlachtbericht aus dem Jahre 1342

Schon der älteste Bericht über die Schlacht, den uns der Franziskanermönch Johannes von Winterthur um das Jahr 1342 geschrieben hat – er ist in der Zentralbibliothek Zürich im Original vorhanden – schliesst mit den Worten: „Switenses pro triumpo a Deo habito diem festum feriamque sollemnem singulis annis in perpetuum recolendam statuerunt“ – sie beschlossen zum Dank für den Gott erhaltenen Sieg einen feierlichen Fest- und Feiertag jedes Jahr für immer zu begehen.

Der älteste Bericht über die Schlacht stammt vom bereits genannten Mönch Johannes von Winterthur. Er zeichnet sehr plastisch, warum es zum Kampfe kam und wie dieser selbst verlief. Der lateinische Chroniktext lautet in gekürzter, deutscher Übersetzung:

„In dieser Zeit, im Jahre des Herrn 1315, entzog sich ein Bauernvolk, das in den Tälern, Switz genannt, wohnte und überall von beinahe himmelhohen Bergen umgeben war, im Vertrauen auf den Schutz der sehr starken Bollwerke seiner Berge dem Gehorsam, den Steuern und den gewohnten Dienstleistungen, die es den Herzog Lüpoldus schuldete und rüstete sich zum Widerstand gegen ihn. Da nun Herzog Lüpoldus dies nicht hinnehmen wollte, sammelte er in grossem Zorn ein Heer aus den ihm untertänigen Städten, um jene aufrührerischen Gebirgsbewohner zu bekämpfen, auszuplündern und zu unterjochen. In diesem Heere hatte der Herzog eine sehr starke und ausgewählte Ritterschaft ... und da sie sich ihres Sieges und der Eroberung jenes Landes völlig sicher fühlten, führten sie zur Beraubung und Plünderung dieselben Stricke und Seile mit sich, um die Beute an Gross- und Kleinvieh daraus abzuführen ... Als nun die Schwyzer hörten von den Kriegsvorbereitungen, gerieten sie in Furcht, befestigten die schwächeren Stellen ihres Landes mit mauern und Gräben und empfahlen sich mit Gebet, Fasten, Prozessionen und Litaneien Gottes. Sie stellte auch Wachen auf allen Pfaden und Zugängen ihres Landes auf ... Am Tag vor St. Othmar aber wollte nun Herzog Lüpoldus mit seinen Kriegern zwischen einem Berg und einem See, genannt Egrersee, in das Land eindringen. Wegen der Steilheit und Höhe des Berges wurde er jedoch daran gehindert. Die edlen Ritter hatten sich aus Kampfbegierde in das Vordertreffen gestellt, hatten aber weder die Fähigkeit, noch die Möglichkeit, den Berg zu besteigen, denn selbst die Fusssoldaten konnten dort kaum Fuss fassen, noch stehen. Die Schwyzer aber wussten, durch eine Mitteilung des Grafen von Toggenburg benachrichtigt, zum voraus, dass sie an jener Stelle angegriffen würden ... sie stürzten mutig und beherzt aus ihren Verstecken herunter und griffen die Feinde – wie in einer Zuggarne gefangene Fische – an und machten sie ohne jeglichen Widerstand nieder. Sie waren nämlich nach ihrer Gewohnheit an den Füssen mit Eisen versehen, mit welchen sie leicht auf abschüssigen Bergen sichern Stand fassen konnten, während ihre Feinde weder selbst, noch deren Pferde daselbst Fuss zu fassen vermochten. Auch hatten die Schwyzer in ihren Händen gewisse Mordinstrumente, Gesen, in ihrer Sprache Hellebarden genannt, sehr schreckliche Instrumente, mit welchen sie auch die bestbewehrten Gegner wie mit einem Schermesser spalteten und in Stücke hieben ... Niemanden verschonten sie, noch suchten sie jemanden gefangen zu nehmen ... Diejenigen aber, welchen von ihnen nicht getötet wurden, versanken im See, durch welchen sie schwimmend den Feinden zu entkommen hofften ... Es wird berichtet, dass 1500 Mann in jenem Gemetzel durch das Schwert umgekommen seien. Die im See Ertrunkenen nicht mitgerechnet. Wegen dem Verlust so vieler Ritter daselbst, war in den umliegenden Landen während längerer Zeit die Zahl der Ritter seltener. Von jeder einzelnen Bürgerschaft, jeder Burg und jedem Städtchen wurden mehrere getötet. Aus dem Städtchen Winterthur kam nur einer um, der sich von den andern getrennt und den Edelleuten angeschlossen hatte. Die übrigen kehrten alle unversehrt an Leib und Gut nach Hause zurück. Mit ihnen kam auch Herzog Lüpoldus, er schien halbtot vor übermässiger Trauer. Das habe ich mit eigenen Augen gesehen, weil ich damals ein Schulknabe war und mit andern älteren Schülern meinem Vater vor das Tor mit nicht geringerer Freude entgegenlief ... Als der Kampf vorüber war, zogen die Schwyzer den Getöteten und Versunkenen die Waffen aus, plünderten auch ihre übrige Habe und bereicherten sich sehr an Waffen und Geld und beschlossen auch an jenem Tage, für den von Gott erhaltenen Sieg einen feierlichen Fest- und Feiertag jedes Jahr für immer zu begehen.“


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Beziehungen zwischen Schwyz und Zug im 14. und 15. Jh.

Die Beziehungen zwischen Schwyz und Zug im 14. und 15. Jahrhundert wurden bereits von Dr. Eugen Gruber (1900-1989) im Jahre 1959 zu einem gewissen Teil in den Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz vorweggenommen. Es kann sich hier nicht darum handeln, eine Zusammenfassung der verdienstvollen Arbeit von Eugen Gruber zu bieten. Wir benutzen vielmehr die Gelegenheit, weniger eine überblicksmässige Darstellung, wie Gruber sie bereits verfasst hat, zu liefern, als vielmehr den Beziehungen anhand neuerer Fragestellungen nachzugehen.

Bei näherem Hinsehen wird nämlich deutlich, dass die zugerisch-schwyzerische Geschichte sehr starke gemeinschaftliche Züge aufweist. Sie zeigt mit aller Deutlichkeit einmal mehr, dass man sich das Wachstum der schweizerischen Eidgenossenschaft nicht als mosaikartige Ergänzung weiterer Gebiete mit jeweils einheitlich strukturierter Organisation vorstellen darf. Auch dauerte es sehr lange, bis Entwicklungen auch konsolidiert waren. So dauerte die Staatswerdung, also die Schaffung effizienter Strukturen, Jahrhunderte. Diese Sicht der Schweizer Geschichte hat sich noch nicht überall durchgesetzt. Am Beispiel Schwyz - Zug lässt sie sich sehr deutlich illustrieren.

Die feudale Phase

Eine Durchsicht des Besitzstandes von geistlichen und weltlichen Herren im Gebiet der heutigen Stände Zug und Schwyz ergibt ein überraschendes Resultat: Die Grundherrschaften und der Besitz an Rechten und Nutzungen halten sich überhaupt nicht an die heutigen Kantonsgrenzen. Vielmehr lässt sich der Besitz der verschiedenen Herren in bei den Gebieten nachweisen. Dies wäre ja an und für sich aus heutiger Sicht keine besonders wichtige Feststellung. Fragt man sich aber, warum Territorien, die doch weitgehend miteinander verwandt waren, dennoch zu zwei verschiedenen Kantonen geführt haben, wird die Sachlage schon schwieriger. Dem ist nun nachzugehen.

Die Landnahme der Alemannen wird wohl ins 6. Jahrhundert angesiedelt werden dürfen. Wie schnell sie vor sich ging und auf welche Strukturen im Gebiete der heurigen Kantone Zug und Schwyz sie stiess, wird hingegen erst deutlich festgehalten werden können, wenn weitere Informationen zur Verfügung stehen werden.

Möglicherweise waren die Hofgenossen von Ägeri und Einsiedeln, diejenigen in Zug, Arth und Cham unter einer einzigen Herrschaft verbunden, denn das Hofrecht von Ägeri aus dem Jahre 1407 sieht vor, dass Hörige aus dem genannten Gebiet miteinander ohne rechtliche Nachteile heiraten dürfen.

Wir wollen nun das Gebiet der heutigen Kantone Zug und Schwyz nach seinen Herren durchgehen.
Im Jahre 853 gründete Ludwig der Deutsche das Münster an den Gräbern der hl. Felix und Regula. Karl der III. der Dicke schuf wohl 874 anlässlich der Weihe des Münsters das Chorherrenstift.
Bei der Gründung im Jahre 853 übertrug Ludwig dem Stift auch den Hof Cham. So lässt sich dies aus der Urkunde von 858, dem ältesten Schriftstück, das auf den Kanton Zug Bezug nimmt, ableiten.
Der ursprüngliche Umfang des Hofes Cham kann nur durch Rückschlüsse abgegrenzt werden. Das Zürcher Stift behielt nämlich das Patronatsrecht über die Kirche des Hofes Cham und Zehntrechte bis ins 13. Jahrhundert bei. Nun ist bekannt, dass die einträglichen Patronatsrechte vererbt werden können oder, wenn sich ein Gebiet ablöst, entweder auch abgegolten werden oder erhalten bleiben, allerdings dann durch mehrere Träger in gleicher Höhe erbracht werden.

Im 14. Jahrhundert sind Zinsen 1317 in Mülinen (Gemeinde Galgenen), vom Frauenkloster in der Au in Steinen, 1318 in Chamau (Gemeinde Hünenberg) und Juntikon (Baar), 1345 wiederum vom Frauenkloster Au in Steinen, in Cham, 1349 wahrscheinlich bei Galgenen und 1360 in Enikon (Cham) und Blickensdorf bekannt. Wachszinse waren 1318 in Cham, Baar, Pfäffikon, 1319 in Wollerau nach Zürich zu leisten. Aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind in der March Fraumünsterzinse aus dem Hof Galgenen und dessen Regionen Wäggital, Altendorf, Schübelbach und Wangen belegt.
Der Hof Cham umfasste die alte Pfarrei Cham-Hünenberg mit Niederwil und Meierskappel. Anhand von Rechten, welche das Zürcher Stift besass, lassen sich auch Gebiete am Chiemen, Risch, Chemletten, Steinhausen, Baar (Blickensdorf und Juntikon), Walchwil, Zug und Menzingen dem Hof Cham zuweisen. Dieses Territorium deckt sich nun weitgehend mit dem Grenzbeschrieb im Hofrecht von Ägeri aus dem Jahre 1407. Auch hier sind Rechte der Fraumünsterabtei nachzuweisen, denn das Weistum erinnert ausdrücklich daran, dass Ägeri einst zum Fraumünsterstift in Zürich gehörte. Am Berge wird in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts öfters der Magister Johannes mit dem Beinamen «Zürcher Chorherr» erwähnt. Sollte daraus auch Zürcher Eigen abgeleitet werden dürfen, hätte der ganze heutige Kanton Zug ursprünglich zur Fraumünsterabtei gehört. Ein Vergleich mit Uri liegt nahe, dies im deutlichen Widerspruch zum Talkessel von Schwyz, wo es keiner geistlichen oder weltlichen Herrschaft gelang, ein geschlossenes grösseres Immunitätsgebiet aufzubauen und zu halten.

Um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert verlor das Fraumünster in Zürich zahlreiche Güter in der Innerschweiz. Ein grösserer Teil seines Besitzes fiel an später gegründete Klöster.
In einem Privileg aus der kaiserlichen Kanzlei vom 30. Januar 1045 steht der Ort Baar in Beziehungen zum Chorfrauenstift Schänis, das im frühen 9. Jahrhundert entstanden ist.
Eine Papsturkunde aus dem Jahre 1178 umschreibt die Rechte näher. Nach dem Urteil vom 7. November 1437 in einem Steuerprozess zu schliessen, hatten einst sieben Höfe in Edlibach, Lüthärtigen und Wulflingen dem Kloster Schänis gehört.

Mit dem Kloster Schänis war das Haus Lenzburg eng verbunden. Es stammt nämlich aus dem Gasterland. Die Familie nannte sich ursprünglich auch Edle von Schänis.
In der schon angeführten Kaiserurkunde vom 30. Januar 1045 ist die Rede vom Besitz des Klosters in Schwyz. Ihm gehörte auch die Kirche von Nuolen. Am 24. Oktober 1178 bestätigte Papst Alexander III. Schäniser Besitz in Nuolen, Siebnen, Buttikon, Baar und Schwyz sowie ein weiteres Besitztum, das wohl in T uggen angesiedelt werden darf. In Baar erschien Schäniser Eigen am 4. April 1240.

Graf Werner von Habsburg bestätigte schon bei seiner Gründung dem Kloster Muri, am 11. Oktober 1064, Familienbesitz als Klostereigen. Dazu gehörten auch Güter in Cham und Dersbach. Vor 1111 muss der Hof Gangolfswil bei Risch an Muri übergegangen sein. In verschiedenen Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts werden die Kirche in Risch und Güter in Ibikon dem Kloster Muri bestätigt. Weitere Erwerbungen kamen dazu. Die Acta murensia aus der Mitte des 13. Jahrhunderts enthalten drei Viertel des Patronates von Risch, Fischenzen im Zugersee, Zinsen in Buonas und Meierskappel, Grundbesitz in Blickensdorf, Chemletten, «Neisidelon», Dersbach, Gangolfwil, Zweiern, Walterten und «Silva». Im Ägerital besass das Kloster einen nicht näher bezeichneten Hof, den es im 10. oder 11. Jahrhundert durch Tausch dem Kloster Einsiedeln überliess.

Das Kloster Einsiedeln erwarb schon früh Eigen im Ägerital. Der Liber Eremi berichtet von einer schon im 10. Jahrhundert erfolgten Schenkung an das Kloster. Schon in den Jahren 924 bis 960 erwarb es Güter in Schwyz. Das älteste Einsiedler Urbar von 1217/1222 berichtet von Einsiedler Gütern in Finstersee, Menzingen, Walterswil, Gerlikon, Büssikon, Baar, Cham, Wil (Ober- und Niederwil), Hinterburg, Oelegg, Brettigen, Adelmetswil und Ägeri. Bald wird das Kloster auch Inhaber von Patronatsrechten in Neuheim und Ägeri. Dass das Kloster Einsiedeln auch zahlreiche Güter im Gebiet des späteren Kantons Schwyz besass, ist zur Genüge bekannt. Im Jahre 1018 setzte Heinrich II. die Grenzen des Klosterbereichs gegen Süden fest. Der Raum wurde den Schwyzern aber bald zu eng, so dass sie sich gegen Norden auszudehnen und zu roden begangen. Heinrich V. entschied im März 1114 nochmals zu Gunsten der Schwyzer und Lenzburger. Schon Ende des 13./ anfangs des 14. Jahrhunderts erwarb Einsiedeln Patronatsrechte im Ägerital. Möglicherweise hängt diese Übernahme mit dem Marchenstreit zusammen. Damals siedelten sich viele Schwyzer Familien, besonders aus der Grosspfarrei Steinen, auf zugerisch-einsiedlischem Gebiet an.
Auch das Kloster St. Blasien besass Rechte in den späteren Kantonen Schwyz und Zug. Von St. Blasien aus übersiedelten im Jahre 1123 Mönche nach Einsiedeln. Eine Papsturkunde aus dem Jahre 1173 bestätigte dem Kloster St. Blasien Rechte an Kirchen von Steinhausen und Neuheim. Das Patronatsrecht vermochte es nicht zu halten. Neuheim kam später zu Einsiedeln und Steinhausen ist im Jahre 1260 Bestandteil von Baar. Dennoch vermochte sich St. Blasien einen ansehnlichen Grundbesitz zu bewahren, so in Steinhausen, Neuheim und Hinterburg.
Das Kloster Engelberg bezog laut Urbar von 1184/1190 Zinsen in Cham und Buonas. Es besass auch Rechte in Riemenstalden sowie in Schwyz und Brunnen, aber auch in Küssnacht.

Das Kloster Pfäfers war spätestens im 10. Jahrhundert Grundherr in Ibach SZ. Das Kloster Kappel am Albis wurde im Spätmittelalter nebst Einsiedeln der bedeutendste Grundherr im Zugerland. Es erwarb Güter von den Benediktinern von Einsiedeln und Engelberg, den Johannitern in Hohenrain und den Deutschherren in Hitzkirch. Auch von weltlichen Herren konnte das Kloster zahlreiche Güter erwerben. 1344 erhielt die Abtei das Burgrecht der Stadt Zug.
Das 1231 gegründete Zisterzienserinnenkloster Frauental suchte auch Güter zu erwerben. Vorerst in der Pfarrei Cham erwarb das Kloster schliesslich seit 1246 auch Rechte in der Chamau und Walterten. Es übernahm Besitz von Einsiedeln, Muri und den Herren von Habsburg und Hünenberg. 1386 wurde dem Kloster das Burgrecht der Stadt Zug zugestanden.

Weiteres Eigentum besassen die Klöster St. Katharinen in Eschenbach und St. Peter am Bach. Zusammen mit dem Kloster in der Au in Steinen gehörten ihnen zusammen mit weiteren Schwyzer Familien Rechte im Ägerital und beim Morgarten. Weitere geistliche Grundbesitzer in Schwyz waren das Frauenkloster Muotathal und das Chorherrenstift Beromünster, das Kloster Gnadental, der Hof zu Luzern.

Auch weltliche Herren besassen Güter und Rechte im Gebiet der heutigen Kantone Zug und Schwyz.
Die Lenzburger waren schon im 11. Jahrhundert Kastvögte des Fraumünsters in Zürich und des Chorfrauenstiftes in Schänis. Vor 972 vergabten sie Grundbesitz in Schwyz dem Kloster Einsiedeln. Schon 1036 gehörte ihnen der Georgshofin Arth zu eigen und der obere Hof (Oberarth) als Reichslehen. Zugehör dazu bildeten Goldau, Büsigen, Röthen, Lauerz und die Insel Schwanau. Weitere Güter besassen sie im Jahre 1246 in Schwyz und Muotathal und verwalteten das Patronatsrecht der Pfarrkirche St. Martin in Schwyz, wie wir aus späteren Kiburger Belegen erfahren. Auch am Ägerisee übten sie ihren Einfluss aus.
Nachdem das Geschlecht der Lenzburger im Mannesstamm im Jahre 1173 erloschen war, wurde es von den Kiburgern beerbt. Sie haben Ende des 12. oder anfangs des 13. Jahrhunderts auf ihrem Grund und Boden die Stadt Zug gegründet. Als um 1250 die kiburgische Hausmacht geteilt wurde, erbte Hartmann der Jüngere Arth und Zug. Sie geboten auch in Steinhausen und Walchwil.
Nachdem im Jahre 1273 auch die Kiburger ausstarben, gingen deren Güter an das Haus Habsburg über. Dieses war schon vorher in Zug und Schwyz begütert. Von den Lenzburgern stammte auch die Vogtei über das Alte Land Schwyz. Als Kastvögte der Klöster von Muri, Murbach- Luzern und St. Blasien hatten die Habsburger auch mit Schwyz und Zug zu tun.
Ihnen gelang in Zug ein weitgehende Abrundung ihres Territoriums. 1232 und 1243 übergaben sie Baar an das Kloster Kappel. Nach einer Urkunde vom 3. Mai 1278 gehörte ihnen die Stadt Zug und das äussere Amt samt dem Ägerital. Nach dem Tode Graf Rudolfs von Rapperswil im Jahre 1283 zog das Haus Habsburg die Vogteilehen Einsiedelns in Neuheim und Ägeri an sich. Soweit es noch vorhanden ist, enthält das Habsburger Urbar, das um 1306 entstanden sein muss, eine ganze Fülle zugerischen und schwyzerischen Habsburger Besitzes.
Stadt und Amt Zug sind nun vereinigt. Sie treten damit erstmals als das Gebiet des späteren Kantons Zug mit dessen Hauptort Zug unter habsburgischer Leitung auf. Der Herzog von Zug gebietet über die Stadt Zug, Oberwil, Güter in Hinterburg, Fischenzen in Zug und Oberwil sowie über das Patronatsrecht von St. Michael. Steuern bezieht er von den Bürgern von Zug und den Bewohnern von Oberwil. Als Vogt amtet er im Gerichte zu Ägeri. Über Diebstähle und Frevel urteilt er im Einsiedlerhof von Neuheim, zu dem acht Weiler gehören. Gerichtsrechte und Vogtsteuer gehören ihm in Deinikon, Edlibach, Lüthärtigen, Wulflingen, Inwil, am Inkenberg, im Grüt, zu Tann und Blickensdorf, in Steinhausen, Walchwil, Gangolfwil und Holzhäusern; überall verwaltet der Herzog von Zug die niedere Gerichtsbarkeit.
Damit decken die Habsburger nahezu das ganze Zugerland ab. Einheitlich strukturiert war es überhaupt nicht. Die Hoheit bestand aus einer Unsumme ganz verschiedenartiger Rechtstitel. Den Habsburgern gehörte nicht alles. Aber überall hatten sie in Zug mitzureden, und diese Unmenge verschiedenster Rechtstitel machte ihre Macht aus.
Nachdem die Habsburger das Schwergewicht ihrer Interessen Richtung Wien verlegten, mussten sie sich in den später eidgenössischen Gebieten vertreten lassen.
Sie belehnten in der Folge die Herren von Hünenberg. Diese sind erstmals 1173 belegt. Nebst ihrem Stammsitz Hünenberg besassen sie seit 1282 St. Andreas in Cham, seit 1308 den Turm in Baar und ab 1309 die Wildenburg, seit Ende des 13. Jahrhunderts die Burg und spätestens seit dem 15. Jahrhundert ein Haus in der Stadt Zug.
Ein Lehensrodel zählt unter dem 10. Juli 1283 Lehen der Habsburger in Baar, Blickensdorf, Frühberg, Walterswil, Hündlital, Hinterberg, Schwand, Menzingen, Grüt, Au und Brettingen auf. Bei den Herren von Hünenberg verblieb auch Arth. Vom Hause Kiburg stammten Lehen in Walchwil, Zweiern und Steinhausen. Noch eine ganze Reihe von weniger bedeutenden Familien war in Zug und Schwyz begütert.
Nicht ganz gesichert ist der Hof der Froburger in Schwyz, der 1278 an die Kiburger übergegangen ist.
Ich habe dargestellt, wie viele Rechte sich das Haus Habsburg im Kanton Zug sichern konnte. Das Verzeichnis umfasst aber eine Menge verschiedenster Rechte, die von Ort zu Ort, ja Quartier zu Quartier variieren konnten. An ein in Bezirke und Gemeinden heutigen Stils strukturiertes Staatswesen darf man keinesfalls denken. Dennoch war nun überall in Zug habsburgischer Einfluss wirksam.
In Schwyz verlief die Entwicklung anders; auch das Verhältnis zum Haus Habsburg war anders. Der Talkessel von Schwyz war im 13. Jahrhundert von zahlreichen Grundherren durchsetzt. Nebst Höfen geistlicher Herren sind es auch bedeutende Besitztümer weltlicher Herren.
Die Zusammenstellung des Besitzes an Boden, Dienstleistungen und Zinsen zeigen, wie übergreifend dieser war und dass er Objekte in Schwyz und Zug erfasste. Aus dieser Sicht heraus könnte man noch kaum erklären, weshalb einmal zwei getrennte Staatswesen entstehen konnten.

Zug wird eidgenössisch

Eugen Gruber hält wohl zu Recht fest, dass die lang anhaltende Gegensätzlichkeit zwischen Schwyz und der Stadt Zug im beiderseitigen, ganz und gar verschieden ausgestalteten Verhältnis zum Haus Habsburg begründet liegt.
Noch im Jahre 1217 riefen die Schwyzer das Haus Habsburg als Schiedsrichter an, «als rechter vogt und schirmer der vorgenanden lüten von Switz»: Nach dem Tode Rudolf des Älteren von Habsburg teilte sich die Dynastie in eine ältere und eine jüngere Linie. Die Höfe und die gräfliche Amtsführung in der Urschweiz gingen an die jüngere Linie, also an Graf Rudolf den Schweigsamen aus der habsburgisch-Iaufenburgischen Linie über. Dieser Familienteil war weniger effektiv, wogegen die Schwyzer kaum protestiert haben werden. Nachdem Rudolf II. der Schweigsame im Jahre 1239 vom kaiserlichen ins päpstliche Lager gewechselt hatte, erbaten sich die Schwyzer von Friedrich II. das bekannte Privilegium, das ihnen die Reichsunmittelbarkeit und damit eine etwas freiheitlichere Stellung gewährte. Mit dem neuerlichen Wechsel Rudolfs des Schweigsamen im Jahre 1242 zur kaiserlichen RichtUng war die Wirkung des Privilegs stark eingeschränkt. Das Streben nach mehr Freiheit bleib indes bei den Schwyzern wach.
Die folgenden Ereignisse der Schweizer Geschichte dürfen als bekannt voraus¬gesetzt werden. Am 15. Oktober 1315 schlugen die Schwyzer ein von Zug her gesandtes Ritterheer. Dass sich die erbittertsten Feinde der Eidgenossen in Zug versammelten, wird man den Zugern wohl nicht so bald vergessen haben. Erst der Waffenstillstand vom 19. Juli 1318 brachte wieder etwas Ruhe. Im Bundesbrief vom 9. Dezember 1315 vereinbarten die drei Urkantone, den am Kriege gegen sie Beteiligten auch schuldige Dienste vorzuenthalten und weiterhin für Reichsfreiheit zu kämpfen. Damit ist die habsburgfeindliche Haltung von Schwyz zur Genüge dargetan.
Wie gross der habsburgische Einfluss in Zug zur selben Zeit war und bleiben sollte, haben wir weiter oben dargestellt.
In Schwyz hingegen erschienen bereits 1114 die «cives» als handelnde Einheit. Sie wurden zur Universitas des 13. Jahrhunderts, die politische Funktionen ausübt. Die umfassende Rodungstätigkeit und die Vermischung der ständischen Unterschiede führten dazu, dass zur vorerst wirtschaftlichen auch die politische Ausrichtung kam. Das Interregnum hat sie aufgefordert, Aufgaben zu übernehmen, die Sache des Landesherrn gewesen wären, so auch die nicht leichte Aufgabe, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Das kaiserliche Schwert, Symbol der Hochgerichtsbarkeit, wollten sie damit an sich ziehen. Später, als der Landesherr wieder für Ruhe und Ordnung hätte sorgen können, wollten sie das Schwert nicht mehr hergeben. Ganz anders war dies in Zug, das von auswärtigen Herren regiert wurde.
Um 1200 oder kurze Zeit danach wurde die Schöllenen geöffnet und ausgebaut. Der Gotthard wurde zum rege benutzten Alpenpass. Seine Benutzung verhalf den Anstössern zu Einnahmen aus Transporten und Abgaben der Kaufleute. Dazu kamen die Vorteile einer beschleunigten Selbstversorgung mit Ge¬brauchsgegenständen.
Auch Zug interessierte sich hiefür. Ein Zufahrtsweg zum Gotthard benutzte den Wasserweg über den Zürcher-, Zuger- und Vierwaldstättersee, führte also über Horgen, Sihlbrugg, Zug, Immensee, Küssnacht nach Flüelen. Bereits ein habsburgisches Privileg ermächtigte die Bürger, vor der Stadt Zug «an der bruggen» Zölle zu erheben. Wenn auch nicht ganz geklärt ist, welche Brücke hier gemeint ist, so unterstreichen die Zölle doch die wirtschaftliche und strategische Bedeutung Zugs. Hier entstand auch eine Sust.
1332 wurde Luzern eidgenössisch. Damit wuchs die strategische Bedeutung Zugs als habsburgischer Vorposten erneut. Mit Schwyz war Zug dennoch seit langem verbunden: Die Tätigkeit der Lenzburger in Cham, Baar, Arth und Schwyz wurde bereits erwähnt. Das Kloster Einsiedeln besass umfangreiches Grundeigen in Schwyz und Zug. Arth gehörte noch zum ersten habsburgischen Amt Zug. In Arth unterstanden Kirche und Kirchengut den Hünenbergern. Ägeri gehörte zum grössten Teil dem Kloster Einsiedeln. Die Bevölkerung war aber sehr stark Richtung Schwyz ausgerichtet. Ihre Liegenschaften lagen beidseits der Grenze.
Zug bleib vorerst treu habsburgisch; Schwyz treu schwyzerisch und damit antihabsburgisch. So ist dann bald die Rede von Gefechten bei Buonas. 1351 schädigten die Schwyzer das Kloster Frauental. Die Stadtzuger zogen nach Arth, weil dessen Bewohner sich Schwyz anschliessen wollten. An Lichtmess 1352 ruderten fünf Zuger Schiffe nach Arth, wo in einem Gemenge 16 Zuger erschlagen wurden.
Nachdem Glarus am 4. Juni 1352 eidgenössisch geworden war und die Zuger Landschaft mit den Eidgenossen sympathisierte, entschlossen sich diese, Zug zu erobern. Schwyz hat die Landschaft Zug beeinflusst und in seine Expansionspolitik einbezogen. Die Initiative scheint von Rudolf Brun in Zürich ausgegangen zu sein. Kommissar Thomas Fassbind berichtet, 500 Schwyzer hätten mitgewirkt. Das äussere Amt Zug ergab sich kampflos, wünschte aber, mit der Stadt gleichberechtigt zu sein. Nach 14tägiger Belagerung wurde sie gestürmt. Am 27. Juni 1352 erfolgte der Bundesschwur der Stadt. Zug war nun kurze Zeit eidgenössisch und habsburgisch zugleich, zusammen mit den Gemeinwesen im Ägeritale, am Berg und in Baar.

Zug als zugleich eidgenössischer und habsburgischer Ort.
Unter schwyzerischer Dominanz

Im Juli 1352 nahm Herzog Leopold den Krieg wiederum auf und belagerte Zürich. Markgraf Ludwig von Brandenburg vermittelte einen Waffenstillstand, der nach seinem Schöpfer Brandenburger Frieden genannt wird. Nach dieser Akte vom 14. September 1352 blieb Zug eidgenössisch; habsburgisch blieb es aber auch. Weiterhin amtete in Zug ein habsburgischer Vogt.
Die Wende sollten die Jahre 1364/65 bringen. Gestützt auf ein Privileg Karls IV. vom 26. Dezember 1360 hatte der habsburgisch gesinnte Ritter Gottfried von Hünenberg St. Andreas bei Cham zu einer kleinen Stadt mit Marktrecht ausgebaut und damit die habsburgische Position gegen die Eidgenossen verstärkt. Rudolf Brun wandte sich auch der habsburgischen Politik zu. Damit wurde das österreichische Dreieck Zürich-Zug-Cham gefährlich. Die Schwyzer handelten rasch entschlossen, eroberten Zug und erneuerten ihren Bund. Das genaue Datum ist nicht bekannt, darf aber auch Ende 1364 oder Anfang 1365 angesetzt werden.
Zug muss nach späteren Zeugnissen später nochmals von Schwyzern und Ägerern eingenommen worden sein. Im Jahre 1370 lässt sich der erste Schwyzer als Zuger Ammann nachweisen. Daraus ist abzuleiten, dass die Schwyzer ihren Einfluss in Zug ausbauen konnten.
Die durch Ernst Zumbach erstellte Liste der Ammänner und Landammänner verzeichnet während der Jahre 1370 bis 1404 sieben Amtsinhaber, deren fünf schwyzerischer Abstammung waren:
Werner Kid, nachweisbar 1370 und 1371.
Der auf ihn folgende Heinrich Zenagel stammte aus Zug.
Ihm folgen wiederum Schwyzer:
Johann von Hospental aus Arth, nachweisbar von 1374 bis 1387, Er wurde während des Gefechtes vom 24. Dezember 1388 an der Farb unterhalb St. Wolfgang erschlagen.
Hartmann von Hospentalaus Arth, nachweisbar 1387 und 1388. Ihn ereilte am 24. Dezember 1388 dasselbe Schicksal wie Ammann Johann von Hospental.
Werner Bogen oder Bog, belegt 1389. Dessen Herkunft ist wohl mit Schwyz, aber nicht näher belegbar, eventuell vom Urmiberg bei Brunnen oder aus dem Muotathal.
Jost im Schachen, möglicherweise aus Schwyz, nachweisbar 1391 bis 1394. Er erscheint noch 1401 in Zuger Urkunden, nun allerdings nicht mehr als Ammann.
Rudo/f von Haspental aus Arth, nachweisbar 1399 bis 1404. Im Oktober 1404 wurde Rudolf von Hospental während des Siegel- und Bannerhandels durch die Eidgenossen seines Amtes als Ammann von Zug entsetzt. In einer Urkunde vom 18. Dezember 1415 ist er zum letzten Mal aktenkundig.
Gewissermassen als Nachzügler erscheint Werner von Seewen als Ammann in Zug von 1409 bis 1410. Der in der Urkunde vom 2. Dezember 1398 genannte Werner Sep aus Schwyz ist sicher mit ihm identisch. Nach seiner kolonialen Tätigkeit in Zug wurde er in gleicher Funktion nach Appenzell gesandt. Bereits 1253 erscheint ein Rudolf von Sewa als Bürger von Zug. Wemer von Seewen ist 1275, 1281-1286, 1295, Amold 1281-1286, 1313-1319, Johannes 1281 und Heinrich 1295 belegt.
Landvogt Peter von Torberg gelang es im Jahre 1368, die eidgenössischen Orte mit Habsburg zu vergleichen. In einer Sonderabmachung wurde der Status von Zug geregelt: Am 18. Dezember 1369 vereinbarten sie, dass Habsburg die ihm schuldigen Einkünfte weiterhin beziehen dürfe. Ab Martini 1370 dürfe es Zug an Schwyz verpfänden oder den Waffenstillstand auf drei Jahre verlängern. Habsburg tat das Letztere und drückte so aus, auf Zug nicht verzichten zu wollen. Der Torberger Friede wurde vorerst bis 1377 und schliesslich bis 1387 verlängert. Hätte sich Habsburg anders entschieden, wäre Zug schwyzerisches Untertanenland geworden.
Dank weiteren Verhandlungen kam am 16. März 1371 der Ammannbrief zustande. Auf einen Vertrag aus dem Jahre 1368 aufbauend, regelte er die Wahl des Zuger Ammanns. Dieser war durch die Bürger der Stadt zu wählen, hingegen durch die Habsburger zu bestätigen und ins Amt einzusetzen. Das Haus Habsburg durfte ihn jederzeit absetzen. Leider orientiert uns der Ammannbrief über die Kompetenzen des Ammanns nicht in allen Einzelheiten. Die Bedeutung des Instrumentes liegt darin, dass Habsburg den eidgenössischen Bund immerhin stillschweigend anerkannte.
Am Martinstag des Jahres 1376 befassten sich die Räte aus der Stadt und den Ämtern Baar, ab dem Berg und Ägeri unter Landammann Johann von Hospental mit Fragen um den Landfrieden und der Gerichtshoheit. Genauer gesagt handelte es sich meist um strafrechtliche Regelungen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung. Diesem Bestreben werden wir von nun an ständig begegnen. Es zeigt aber auch, wie klein oder - sagen wir besser - wie schwach die staatlichen Strukturen waren. Es war die Zeit, da wilde Horden in unkontrollierbaren Zügen Kriege heraufzubeschwören imstande waren. Die grundlegende Bedeutung des Landfriedens zur Sicherung von Ruhe und Ordnung sowie zur Verbesserung der Landesverteidigung hat Prof. Dr. Bernhard Stettler unlängst in zwei Publikationen erneut unterstrichen. Im einzelnen wurden die folgenden Grundsätze auf vorerst zehn Jahre vereinbart: Wer ausser das Zugerland zog und dort gegen dieses agierte, es angriff oder vor fremde Gerichte, geistliche oder weltliche, zitierte, wurde verrufen. Die Folge war, dass er das Zugerland nicht mehr betreten durfte, ausser der Ammann oder eine ganze Gemeinde bewilligte ihm dies. Wurde ihm diese Gnade gewährt, hatte er allen Schaden zu ersetzen. Solange er die Zuger belästigte, verfiel sein Hab und Gut im heimatlichen Zug dem Amt: einen Drittel erhielt der Ammann und zwei Drittel das Amt. Derjenige, welcher Zug von auswärts belästigte, galt zudem als meineidig und daher rechtlos. Er hatte vorher geschworen, Zug nicht zu belästigen. Tat er es dennoch, wurde die Missetat zudem zum Religionsdelikt, weil ja durch den Meineid Gott gelästert worden war. Straflos durfte er überall, wo er angetroffen wurde, getötet werden. Er galt als verteilt: In vier Teile geteilt wurde nämlich der Verräter. So streng war man nun in Zug doch nicht mehr. Dennoch erhielt sich das Wort für die Sache. Immerhin durfte der Missetäter in zwei Teile geteilt werden. Diese Formulierung bedeutet meist die Strafe der Räderung.
Wer dem Übeltäter half oder ihn beherbergte, «sol och in dien selben schulden sin». Das heisst, dass ihm die gleiche Strafe drohte.
Verkäufe von Liegenschaften auf Zugerboden, welche ausserhalb der Landesgrenzen getätigt worden waren, galten als nichtig.
Der Brief vom 11. November 1376 zeigt uns, wie wenig der Friede, also Ruhe und Ordnung, noch gefestigt waren. Gegen Zug durfte, auch nur mit Vorbehalten, einzig von Zürich, Luzern, Uri, Schwyz oder Unterwalden aus vorgegangen werden. Sonst drohten die skizzierten Strafen.
Im Vorfeld der Schlacht bei Sempach schlossen Stadt und Amt Zug ein Trutzbündnis gegen Habsburg, ohne die Schwyzer beizuziehen. Wiederum mit Schwyz eroberten sie 1388 St. Andreas bei Cham, den letzten habsburgischen Vorposten in Zugs unmittelbarer Nähe. Doch musste St. Andreas 1394 wieder zurückgegeben werden. Einzig im Kriegsfall durfte es besetzt werden.
Am 10. Juli 1393 wurde der sog. Sempacherbrief auch von Schwyz sowie Stadt und Amt Zug abgeschlossen. Er bedeutete den Abschluss des Krieges und verbot den Zürchern mit aller Schärfe ein Zusammengehen mit Habsburg. Im weiteren stellt er ein aussenpolitisches Instrumentarium und eine Militärordnung dar. Er sieht vor, dass Miteidgenossen nurmehr zur kriegerischen Mithilfe gerufen werden durften, nachdem die Landsgemeinde oder der Rat des hilfesuchenden Standes vorher Beschluss gefasst hatte. Die militärischen Kräfte mussten koordiniert und geführt werden, denn die Ereignisse um die Schlacht bei Sempach hatten bewiesen, dass der Eidgenossenschaft die Kräfte, um als Ordnungsrnacht auftreten zu können, noch fehlten. Der Vertrag geht davon aus, dass Habsburg weiterhin im Gebiet der Eidgenossenschaft präsent bleibt. Einer der Grundgedanken bildet wiederum die Sicherung des Landfriedens.

Auch in Zug wurde versucht, den Landfrieden und die Wehrbereitschaft zu stärken. Zu deren Sicherung schlossen die Bewohner von Walchwil am 21. April 1398 einen Harnischbrief. Im Einverständnis mit dem Ammann und dem Rat der Stadt Zug wollten sie garantieren, dass alles, was Harnisch sei oder heisse, also Panzer, Hauben, Kessel, Hüte und Armzeug Bestandteil der Grundstücke bilde. Harnische durften daher weder verkauft noch vererbt oder sonstwie veräussert werden. Wechselte eine Liegenschaft ihren Eigentümer, so gingen auch die Panzer, Hauben etc. an den Erwerber über, nicht deshalb, weil der Käufer nun zum Boden zusätzlich auch Waffen und Harnische gekauft hatte, sondern deshalb, weil Waffen in Walchwil zum Boden gehörten. Wer ein Grundstück erwarb, erwarb auch die daraufliegenden Harnische. Der Vorgang, dass bewegliche Sachen Bestandteil einer Liegenschaft werden, wird Verliegenschaftung genannt.
Eine andere Regelung kannte beispielsweise das Landbuch von Appenzell aus dem Jahre 1409. Es sah vor, dass Harnische vererbt werden konnten. Dann bestand die Rechtspflicht, selbst dafür zu sorgen, dass immer genügend Waffen an Ort und Stelle waren. Ihr Bestand wurde durch die Abtei St. Gallen aufgezeichnet. Diese Vorkehren zeigen, wie eine genügende Bewaffnung als wichtig erachtet und gefördert wurde.
Es war schon oben bemerkt worden, dass die Schwyzer oft und gern die Landschaft Zug unterstützten, um sie gegen die Stadt und damit gegen Habsburg aufzuhetzen.

Wieder einmal suchten sie im sog. Banner- und Siegelhandel diese Gegensätze zu ihren Gunsten auszunützen. Am 24. Juni 1400 hatte König Wenzel gegen gutes Geld der Stadt Zug die Hochgerichtsbarkeit, also das Recht, in letzter Instanz über Totschlag, Mord, Raub, Brandstiftung und Diebstahl zu urteilen, erteilt. Wer die Hochgerichtsbarkeitl58 ausüben durfte, war einzig dem Kaiser unterstellt und damit weitgehend selbständig. Der punctus saliens bestand aber darin, dass sich die Stadt Zug die Hochgerichtsbarkeit auch über die Landgemeinden hatte verleihen lassen, ein Vorgehen, dass diese begreiflicherweise empfinden mussten und nicht hinnehmen wollten. Sie verlangten daher im Jahre 1404 Siegel, Banner, Briefe und Archiv von der Stadt. Sie wollten diese Hoheitszeichen alle nurmehr einer Landgemeinde anvertrauen. Schwyz witterte sofort die Möglichkeit, wirksam, d.h. zu seinen Gunsten, einzugreifen und sich Zug nun doch noch zu sichern. Bevor eine schwyzerische Landsgemeinde tagen konnte, rissen die «lieben Nachbarn» aus, überfielen mit Hilfe von Leuten aus Ägeri, Einsiedeln, dem Berg und Baar die Landschaft und eroberten Zug. Doch konnten Luzerner durch einen Riss in der Stadtmauer in die Stadt eindringen und die Herrschaft an sich reissen. Am 17. November 1404 entschieden die eidgenössischen Partner, dass alle Hoheitszeichen in der Stadt zu verbleiben hätten. Deshalb bleibt die Stadt Hauptort. Immerhin waren die Landsgemeinden nun gleichberechtigt. In einem weiteren Erkenntnis wurde verordnet, dass sich die Schwyzer endgültig aus Zug zurückzuziehen hätten. Ihre Vormachtstellung war nun erloschen. Das eidgenössische Urteil enthält auch die Verpflichtung der Schwyzer zu Schadenersatz, einen Betrag, den das Schwyzer Finanzdepartement bis heute schuldig geblieben ist.
Einmal mehr zeigt der Banner- und Siegelhandel mit aller Deutlichkeit, wie schwach der Aufbau der alten Eidgenossenschaft noch war. Da hatte der Sempacherbrief doch ausdrücklich festgehalten, wie freundeidgenössische «Hilfe» auszusehen hatte. Wie wenig lassen sich die soeben skizzierten Geschehnisse damit in Einklang bringen. Von ihrem Expansionstrieb waren die Schwyzer nicht abzubringen. Nächstes Opfer werden die Appenzeller sein. Diese suchten Ende 1402/ anfangs 1403 Hilfe und erhielten sie als Geschenk, ein weiteres «Geschenk» war dann aber die jahrzehntelange Bevormundung durch Schwyz.
Nach dem Reichskrieg gewährte König Sigmund am 28. April 1415 den Zugern die volle Reichsfreiheit. Damit löste er sie auch de iure vom Hause Habsburg. Wenig bekannt ist, dass der König der Stadt Zug ein wenn auch beschränktes Asylrecht gewährt hat. Dies lässt wiederum auf ein Staatswesen von einiger Schwäche schliessen, das ja nicht imstande war, die Blutrache vollends auszulöschen. Auch dies wiederum ein Hinweis auf die noch schwachen Strukturen. Damit ist meine Abhandlung abgeschlossen: Es war zu zeigen, wie aus den Grundherrschaften, die sich ganz und gar unabhängig von den heutigen Grenzen ausdehnten, zwei selbständige Staatswesen entstanden sind. Die Arbeits zeigt auch auf, dass man sich das Wachstum der alten Eidgenossenschaft nicht mosaikartig vorstellen darf. Die Vereinigung von Gebieten erfolgte oft langsam und weiss von Rückschlägen zu berichten. Auch waren die Ordnungsstrukturen noch sehr schwach. Diese mussten ja diejenigen des Hauses Habsburg ersetzen.

Es kann nicht mehr Aufgabe dieser Studie sein, die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen Zug und Schwyz auszuführen. Dies ist durch Eugen Gruber und Paul J. Brändli bereits geschehen.

Hermann Bischofberger

Auf die umfangreichen Quellenangaben wurde aus Platzgründen verzichtet.
Diese sind im Jubiläumsbuch 1991 "Vom alten Land zum Bezirk Schwyz" zu finden, herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Schwyz.
(Staatsarchiv des Kantons Schwyz)


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Schwyz vom späten Mittelalter bis 1798

Expansion und Bescheidung

Die Bündnisse der Urschweizer mit den Städten Zürich (1351) und Bern (1353) liessen die Eidgenossenschaft um die Mitte des 14. Jahrhunderts zu einem komplexen und schliesslich einmaligen Bündnissystem heranwachsen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass vor allem der Zürcherbund aus einer aktuellen Situation heraus entstanden und schon nach wenigen Jahren von den Ereignissen überholt war.1 Die Politik der Stadt bewegte sich noch lange bald auf österreichischem, bald auf eidgenössischem Kurs. Die Ereignisse zwischen 1350 und 1450 und auch die Politik der Nachbarn Zürichs sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Auch die Stadt Bern spielte, trotz ihrer alten Beziehungen und ihres Bundes von 1353 mit den Waldstätten, noch keine eigentlich eidgenössische Rolle. Diese musste erst entwickelt und in konkreten Situationen politischer oder militärischer Kategorien als nützlich und den gemeinsamen Interessen förderlich erkannt werden. Noch lange wachten in unserem Gebiet souveräne Staatswesen eifersüchtig über ihre und die Entwicklung der Nachbarn und trotz der Bundesbriefe vor allem über ihre eigenen Vorteile. Kämpfe und politische Auseinandersetzungen begleiteten die Städte und Länder der späteren Eidgenossenschaft durch die Jahrhunderte.
In seiner ehemals starken Stellung als wirtschaftlich und kulturell recht gut entwickeltes Gebiet war Schwyz mit der Zeit von den kräftig zulegenden finanzstarken Städten des Vorlandes überholt worden.2 Stadt- und Landgegensätze erwuchsen zu oft greller Diskrepanz und wirkten bis in neue Zeiten hinein. Im späten 14. und frühen 15. Jahrhundert hatte Schwyz seine engeren Grenzen gesprengt. Mit Einsiedeln war es 1350 zum Ausgleich gekommen, und Schritt um Schritt waren die Schwyzer an die Stelle der habsburgischen Schirmherren des Stifts getreten. Die frühen Beziehungen in die March hatten den Weg zur Integration dieser Landschaft in das schwyzerische Einflussgebiet geebnet. Die March wurde als freies Land in das Schwyzer Landrecht aufgenommen, der gemeinsame Weg einer an Wechselfällen reichen Partnerschaft begann. In Küssnacht fiel zu Beginn des 15. Jahrhunderts die Entscheidung zugunsten der Schwyzer Landesherrschaft. Diese Entwicklung hat die innerkantonalen Strukturen bis auf den heutigen Tag geformt: die alten Landschaften leben als eigenständige selbstbewusste Bezirke fort.
Noch lange zehrte Schwyz von seinem Ansehen als Urstand und von seiner expansiven Kraft. Es förderte demokratische Bewegungen in verschiedenen Teilen der späteren Schweiz und stellte sich oft vehement an die Spitze adelsfeindlicher Aktionen. Während etlicher Jahre stand Schwyz hinter der Aufstandsbewegung der Appenzeller gegen ihre Herrschaft, den Abt von St. Gallen und das ihn stützende Haus Oesterreich. Um 1400 führten die Schwyzer sogar zeitweise die politischen und militärischen Geschicke und Aktionen der impetuosen Appenzeller. Der Versuch, definitiv in der Ostschweiz Fuss zu fassen, scheiterte letztlich am Widerstand Zürichs. Die gleichzeitigen Versuche der Schwyzer, Zug in ihre Hände zu bekommen, misslangen nach heftigen Auseinandersetzungen ebenfalls. Während dieser Krisen zeigte sich die Schwäche der eidgenössischen Bünde in aller Deutlichkeit.
3 Die Beziehungen zwischen den Bündnispartnern waren darin zwar geregelt, zumindest mit Blick auf die jeweilige aktuelle Situation, sobald es aber um die Entfaltung einzelörtischer Interessen in Dritträumen ging, genügte das vorhandene Instrumentarium nicht mehr. Nicht zuletzt waren es auch die Vorbehalte zugunsten des Hauses Oesterreich in verschiedenen Bündnissen, die sich hemmend und erschwerend auswirkten. Gerade Schwyz sollte sich durch die ganze eidgenössische Zeit gegen grossräumige vertragliche Regelungen stellen und das Konzept der Einzelbündnisse hochhalten. Daraus erwuchsen immer wieder Schwierigkeiten, die das eidgenössische System oft geradezu an den Rand des Zusammenbruchs brachten. Das Stanser Verkommnis von 1481, als Beispiel, diente letztlich zu nichts anderem, als eine solche konzeptionelle Krise zu überwinden. Fast die ganze erste Hälfte des 15. Jahrhunderts dominierte in Schwyz die imponierende Gestalt Ital Redings d. Ae. Er bestimmte nicht nur die Geschicke seines Landes in starkem Masse, sondern auch ein Stück weit diejenigen der gesamten Eidgenossenschaft. Mit Reding ist vor allem die schwyzerische Position im Alten Zürich - oder Toggenburger Erbschaftskrieg verknüpft. In diesem von 1436 bis 1450 währenden Kampf gelang es Schwyz, mit zum Teil widerwilliger Unterstützung der Mehrheit der Eidgenossen, am obern Zürichsee entscheidenden Einfluss zu gewinnen. Die Höfe fielen als Vogtei an Schwyz, und gemeinsam mit Glarus übte es von da an die Herrschaft über Uznach und Gaster aus. Der Kanton Schwyz hatte seine Territorialbildung abgeschlossen.


1 BERNHARD STETTLER, Bündnisse im Wandel, NZZ v. 5/6. 1. 1991.
2 Diese kurze Zusammenfassung der schwyzerischen Landesgeschichte basiert auf einer ähnlichen Arbeit des Verfassers in «Die Urschweiz und ihre Wappen», Chapelle-sur-Moudon 1990, auf einem Aufsatz «Verwurzelungen» im Verkaufskatalog Reichmuth von Reding, Schwyz 1988, und auf dem im Druck befindlichen Manuskript einer Kantonsgeschichte für den neuen Repräsentativband des Kantons Schwyz.
3 STETTLER.

Äussere Einwirkungen auf innere Strukturen

Die Zeit der Gotik und Spätgotik hinterliess etwas mehr Zeugen an Bauten und Skulpturen als die vorangehenden Epochen. In Schwyz entstand eine neue, in ihrer Grundfläche fast der heutigen entsprechende Kirche zu St. Martin. Die Doppelkapelle St. Michael und Kerchel im Kirchenbezirk wurde erbaut, zahlreiche Kirchen und Kapellen im Land gehen, noch heute erkennbar, in diese spätmittelalterliche Periode zurück. Die steinernen Häuser und Wohntürme der führenden Familien wurden verlassen oder umgebaut, umgetauscht gegen bequemere, geräumigere Wohnhäuser aus Holz. Die Siedlungen verdichteten sich; am Beispiel des Hauptfleckens Schwyz ist die Organisation des Dorfes seit dem 15. Jahrhundert in Einzelheiten fassbar.4
War Schwyz zu Lebzeiten hat Redings in seiner Politik nach dem Zürichsee, in den Raum zwischen Ober- und Walensee, ins Toggenburg und nach Appenzell ausgerichtet, so schloss es sich nach dem teilweisen Erreichen der Ziele im Osten den andern Urschweizer Ständen und ihren nach Süden gerichteten Interessen an. Handfeste Gründe sprachen wohl für eine neue schwyzerische Gotthardpolitik. Schon seit langem hatte sich die schwyzerische Landwirtschaft grundlegend gewandelt. Von der auf Selbstversorgung hin strukturierten Wirtschaft hatte sich Schwyz ab - und immer intensiver der profitorientierten Grossviehwirtschaft zugewandt. Damit brauchte es vermehrte Absatzmärkte. Schwyzer Vieh fand im steigenden Ausmass den Weg über den Gotthard zu den Märkten des Tessins und der Lombardei. Nach den militärischen Auseinandersetzungen mit dem Herzogtum Mailand im 15. Jahrhundert folgte eine von Handelsverträgen geprägte Epoche. Auch als Mailand im fortgeschrittenen 16. Jahrhundert den Besitzer wechselte und spanische Regenten erhielt, blieben die wirtschaftlichen Faktoren gleich. Der «Welschlandhandel», also der Viehhandel mit Oberitalien, war zu einer Konstante der schwyzerischen Wirtschaft geworden. Mit Uri und Nidwalden zusammen herrschte Schwyz schliesslich in Bellinzona, dem Tor zum Süden, sowie in der Riviera und im Bleniotal, und mit den XII Orten regierte es in den übrigen ennetbirgischen Vogteien, in Lugano, Locarno, Mendrisio und im Maggiatal.
Mit andern eidgenössischen Orten nahm Schwyz ohne Bedenken an den Eroberungen des 15. Jahrhunderts diesseits der Alpen und an der Herrschaft über die unterworfenen Gebiete, den Gemeinen Herrschaften, teil. So war es an den Landvogteien in Baden, den Freien Aemtern, im Thurgau, Rheintal und Sargans beteiligt. Mit seinen Bundesgenossen führte es von 1474 bis 1477 die Kriege gegen Karl den Kühnen von Burgund, dann gegen den süddeutschen Adel und den deutschen König sowie um die Lombardei.
Als Schweizer Knechte zu begehrten Söldnern in halb Europa wurden, nahm Schwyz an diesem Geschäft einen bedeutenden Anteil. Die intensive Entwicklung des Söldnerwesens am Ausgang des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts trug ohne Zweifel zur Ausformung schwyzerischer Eigenarten bei. Die Führer waren oft gebildete, diplomatisch und politisch erfahrene, im Kriegshandwerk geschulte und den fremden Einflüssen gegenüber durchaus aufgeschlossene Männer. Sie waren weithin identisch mit den führenden Leuten des Landes. Des Söldners Interesse dagegen bestand aus einer Mischung aus Abenteuerlust und - stärker - wirtschaftlicher Not. Die mit dem Reislaufen verbundenen kulturellen Anreize, etwa aus Frankreich und Italien, sind zwar nicht zu unterschätzen, das Gros der Leute brachte aber wohl wenig geistigen Gewinn nach Hause; es blieb etwa bei einigen Sprachfetzen, die Eingang in die schwyzerische Mundart gefunden haben. Der Graben zwischen dem mächtigen Condottiere und dem einfachen Soldknecht öffnete sich auch im Land Schwyz, wo jeder noch jeden kannte. Die Einkünfte des Staates und der privaten Träger des Reislaufens aus den Soldgeschäften waren beträchtlich. Die schwyzerischen Herrensitze verdanken ihre Entstehung zu einem Gutteil diesem auch von schweren moralischen und politischen Schatten begleiteten Geschäft. Es wurde dennoch zu einer weiteren Konstante der Schwyzer Wirtschaft und erfullte eine Ventilfunktion in einer agrarwirtschaftlichen Gesellschaft mit relativ wenig Arbeitsplätzen. Schwyzer Selbstverständnis und Selbstfindung jener Zeit waren in hohem Masse religiös geprägt.

Die Stellung der Kirche war stark, das christliche Schwyz Realität. Das «Grosse Gebet» der Schwyzer und Märchler, der fast mystische Kult um das Banner des Landes, das Blut Christi in sich einschliessend, ja der Glaube an die Wunderkraft der Fahne mit den heiligen Zeichen sind Ausdruck dieser Haltung. Der einzigartige Fahnenkult der Schwyzer stellte in seinen Mittelpunkt das hochgeschätzte Motiv der «Arma Christi», die Darstellung des Gekreuzigten mit den Marterwerkzeugen im Eckquartier der Fahne, und den Symbolgehalt der blutroten Farbe des Banners. Die Fahne als politisches Hoheitszeichen und als Gegenstand religiöser Verehrung bildete einen wesentlichen Teil des Schwyzer Selbstwertsgefühls. Von der Macht des christlichen Glaubens ergriffen, überzeugt von der direkten Wirksamkeit göttlicher Vorsehung und gestärkt und gesichert durch die Kraft der Tradition, stellte Alt- Schwyz eine geballte Kraft dar, gefährlich für seine Feinde, oft unheimlich und schwierig für seine Bundesgenossen. Dabei standen die alten Schwyzer und ihre führenden Leute durchaus auf dem Boden der Realität, sie rechneten hart und oft - bei allem zeitweiligen Zug zum Grossen - fast kleinlich.


4 JOSEF WIGET, Wasser und Wacht, Geschichte der Dorfgenossenschaft Schwyz vom Spätmittelalter bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert.
Schwyz 1988.

Grosse Gefühle im kleinen Land

Die konfessionellen Kämpfe des 16. Jahrhunderts sahen Schwyz von Anfang an im Lager der Altgläubigen. Die Reformation hatte den Rahmen der Verbesserung kirchlicher Zustände bei weitem gesprengt. Das politische Programm des Reformators von Zürich, Huldrych Zwingli, wurde in Schwyz als ernsthafte Bedrohung empfunden, widersprach doch eine stärker zentral strukturierte Eidgenossenschaft unter Zürichs Führung in allen Teilen der schwyzerischen Tradition und den hiesigen Vorstellungen von der Zukunft.

Nach dem so fast zwangsläufig heraufbeschworenen grundsätzlichen Entscheid gegen jede Form des Protestantismus ging die Obrigkeit zu Schwyz rigoros wider reformatorische Versuche in der March vor und verhinderte neugläubige Ansätze in Arth und Schwyz. Die ins katholische Mailand zielenden wirtschaftlichen Interessen etlicher führender Schwyzer Familien der Zeit mögen zu diesem Entscheid beigetragen haben.
Die Reform der katholischen Kirche als Folge des Konzils von Trient (1545 -1563) war für Schwyz ebenso bedeutend. Wieder bestimmten die führenden Geschlechter Tempo und Intensität der «Gegenreformation». Der Vollzug der Konzilsbeschlüsse erfolgte wie anderswo in Etappen und über einen grösseren Zeitraum. Unvergessen blieb in der schwyzerischen Lokaltradition der Besuch des mailändischen Kardinals Karl Borromäus, dessen Name mit den Reformbestrebungen in der Innerschweiz in einem Atemzug genannt werden muss. Die Berufung der Kapuziner ins Land Schwyz sollte für die Volksfrömmigkeit und die geistige Haltung des Schwyzer Volkes von tiefer Wirkung sein. Eng miteinander verbunden sind die langzeitigen Folgen des Trienter Konzils mit dem Barock als gesamtkultureller Erscheinung. Später als im grösseren Raum entwickelte sich in Schwyz der Barock zum umfassenden Lebensgefühl, das die Renaissance steigerte und sprengte. Von seinem eigenen Mass aus trachtete der Mensch des Barockzeitalters zum Absoluten, Erhabenen. So strebte der Herrscher in zunächst durchaus idealer Weise zum absoluten Fürsten. So strebte auch die Elite in den Städten und Ländern der Eidgenossenschaft zur absoluten Macht, zum Gottesgnadentum, zur Begrenzung des Kreises der Regierenden. Allmählich durchdrang diese Bewegung in den katholischen Gebieten das ganze menschliche Dasein mit den herrlichen Stationen des Kirchenjahrs, mit dem neuen Geist der triumphierenden Kirche. Architekten und Baumeister vor allem aus dem süddeutschen Raum und aus Italien wirkten in unserem Land und schufen Kloster- und Pfarrkirchen sowie prächtige Kapellen. Die Kirchen von Arth, Lachen, Schwyz und die grossartige Stiftskirche von Einsiedeln, aber auch etwa die Dorfkapelle von Brunnen, mit ihrem bedeutenden Altarbild von Justus van Egmont, mögen hier als Beispiele stehen. Viele Sakralbauten verdankten ihre Entstehung der Grosszügigkeit und der Initiative der Häupter des Landes und der wichtigen Familien der angehörigen Landschaften. Späte Renaissance, Barock und Rokoko drückten sich immer stärker auch im profanen Bereich aus. Das Streben wohlhabender Familien nach Repräsentanz wird allmählich deutlicher fassbar. Vermehrt sind auch Leistungen einheimischer Künstler festzustellen. So war etwa in Einsiedeln der Einfluss des kulturell sehr aktiven Stiftes stets anregend und den auf lokalem Boden spriessenden Künsten förderlich. Der wohl berühmteste Schwyzer Künstler aller Zeiten, der Medailleur Johann Carl Hedlinger, lebte und wirkte allerdings im Ausland, an den Königshöfen Europas.
Schon längst war das ungebärdige Söldnetwesen der älteren Zeit einem organisierten Militärunternehmertum gewichen. Die unter dem Einfluss des Dreissigjährigen Krieges (1618-1648) entwickelten stehenden Heere der europäischen Mächte sahen eine feste Einordnung der Schweizertruppen in ihre Verbände vor. Militärkapitulationen regelten Werbung, Ausrüstung und Einsatz der Schweizer Regimenter. Aus den alten Schwyzer Söldnerführern waren mit der Zeit Berufsoffiziere und eigentliche Unternehmer des Krieges geworden. Von der schon stets zweifelhaften Attraktivität des Reislaufens war wenig mehr vorhanden. Die modernen Feuerwaffen erhöhten das Risiko, und die endlosen Kriege des 18. Jahrhunderts forderten einen hohen Tribut. Oft kam es zudem vor, dass Schweizer gegen Schweizer im Kampf standen, was als immer unerträglicher empfunden wurde. Das Soldgeschäft wurde härter, die Soldunternehmer hatten grosse Risiken einzugehen, viele verloren ganze Vermögen. Das Militärunternehmertum wurde zu einem mühseligen Geschäft.

Sturmzeichen

Die Niederlage der katholischen Orte im 2. Villmergerkrieg von 1712 erscheint fast als eine fällige Korrektur der tatsächlichen Machtverhältnisse in der Eidgenossenschaft. Seit der Schlacht bei Kappel von 1531 hatten die Innern Orte und ihre katholischen Verbündeten den protestantischen Eidgenossen gegenüber ein politisches Uebergewicht behaupten können, das durch die effektiven demographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz schon längst nicht mehr abgestützt war. Der auf Villmergen folgende vierte Landfrieden kehrte nun die Situation radikal um und wies besonders den Waldstätten eine fast nur noch marginale Rolle im politischen Konzert der Eidgenossenschaft zu.
Es fehlte im 18. Jahrhundert allerdings nicht an Ansätzen, die Basis der sehr einseitig ausgerichteten schwyzerischen Wirtschaft zu verbreitern. So versuchte der grosse Gönner des Schwyzer Pfarrkirchenbaus, der «reiche Statthalten» Augustin Reding, welcher einen ausgedehnten Seidenhandel betrieb, in Schwyz die Seidenspinnerei heimisch zu machen. Dem Unternehmen war zumindest ein indirekter Erfolg beschieden, indem daraus die noch heute blühende Gersauer Seidenindustrie entstand. Sie besass zu Zeiten einen hohen Stellenwert für die ganze Region. Für die Textilindustrie benachbarter Gebiete waren zahlreiche Arbeitskräfte im Verlagssystem tätig. So wirkte in die March vor allem die Zürcher Textilindustrie hinein. Das Kloster Einsiedeln war Ausgangspunkt und Förderer etlicher Gewerbe. Zahlreiche Ziegelhütten in der March, die Papierfabrikation in Bäch und die Glashütte im AIpthal mögen als andere Beispiele dieser aufs Ganze gesehen letztlich bescheiden gebliebenen industriellen und gewerblichen Entwicklung genannt werden.
Aus den mächtigen und kraftvollen Renaissancegestalten an der Spitze des schwyzerischen Staatswesens, wie etwa den Landammännern Gilg Reichmuth, Dietrich In der Halden oder Rudolf Reding des 16. Jahrhunderts, waren unterdessen endgültig «gnädige Herren und Obere» geworden. Sie und ihr Anhang versuchten aristokratische Tendenzen zu entwickeln. Dabei blieben sie in der Regel durchaus gute Hausväter. So wie ihr eigenes bestellten sie eben auch das Haus des Staates. Sie fühlten sich als Väter des Volkes, das sie lobten, straften und belehrten. Die ganze obrigkeitliche Strenge richtete sich meistens nur gegen jene armen Teufel, die weder Land- noch Beisässenrecht noch ein ansehnliches Vermögen ihr eigen nennen konnten und die wie Flugsand der menschlichen Gesellschaft zwischen Duldung, Elend und Strafe herumgewirbelt wurden.

Die absolutistischen Versuche der aristokratischen Schicht führten im 18. Jahrhundert zu Entladungen des Volksunwillens. Der Souverän des Landes, die seit dem 13. Jahrhundert bestehende Landsgemeinde, sah sich zunehmend eingeengt. Es kam - übrigens schon im 17. Jahrhundert - zur Bildung einer eigentlichen Volkspartei als allerdings noch wenig strukturierter Opposition gegen die Aristokraten, und 1763 - 1765 schliesslich zu Ausbrüchen und gar Willkürherrschaft im Harten- und Lindenhandel: Sturmzeichen einer alternden Epoche!
Die Verschiebungen in den schwyzerischen staatlichen Strukturen wirkten auf die Stellung der so genannten angehörigen Landschaften ein, also der March, Einsiedelns und Küssnachts, die sich zunehmendem Druck ausgesetzt sahen. Stück um Stück drohten sie ihrer alten inneren Freiheiten verlustig zu gehen, der Keim zu Unruhe und Aufstand begann auszuschiessen. Es kam zu dauernden Querelen, zum Aufbegehren und als Folge zu unverhältnismässigen, blutigen Strafgerichten wie im Einsiedlerhandel. Allerdings sollten sich diese Gebiete noch am Ende des Ancien Regime in einer ungleich besseren Stellung befinden, als etwa die Untertanen der meisten eidgenössischen Städte. Die «gottgewollte» Obrigkeit verkannte indessen offensichtlich auch in Schwyz die Zeichen der Zeit. Man wollte weiter regieren wie bisher: streng, patriarchalisch, belehrend, aber meistens durchaus ehrenhaft und in guten Treuen.
Die Bewegung der Aufklärung, welche die geistigen Voraussetzungen zu grundlegenden Veränderungen in Europa legte, begleitete die spannungsvollen spätbarocken Lebensäusserungen. Auch in Schwyz lebten und wirkten einige Vertreter dieses geistigen Aufbruchs. Die Macht der Tradition, die starken Klammern des genossenschaftlichen Denkens und Handelns und die mächtige Stellung der katholischen Kirche, als Vermittlerin der übernatürlichen Offenbarung, setzten aber den Gedanken der Aufklärer, durch Erfahrung und Vernunft zur natürlichen Erkenntnis zu gelangen, grosse Hindernisse entgegen. Erst nach den bewegten Jahren des Untergangs der alten Ordnung und im Zeichen des Aufbruchs in den Bezirken des neuen Kantons Schwyz sollten die Früchte dieser Ideen reifen können. Unter diesen Vorzeichen geriet das Alte Land Schwyz in den Strudel der Ereignisse der Jahre vor und um 1798.

Autor: Staatsarchivar Josef Wiget, Schwyz

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